Erlaubnis Kindertagespflege
Gesetzliche Anforderungen im Bereich Kindertagespflege
Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII die Tagespflege seit Oktober 2005 erlaubnispflichtig.
"Wer Kinder außerhalb der Wohnungen oder in in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis."
Sofern eine konkrete Absicht zur Kindertagespflege vorliegt, besteht die Erlaubnispflicht unabhängig davon, ob die Personen zur Zeit Kinder in Form der Kindertagespflege betreuen oder nicht. Die Erlaubnis muss - wenn die Tagesmütter/-väter im Landkreis leben - bei dem Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund beantragt werden.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Überprüfung der Voraussetzung erfolgt durch das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund.
Kriterien, die für die Arbeit als Tagespflegeperson erfüllt werden müssen:
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und dabei die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen, um Erwerbsfähigkeit und Kindererziehung für die Eltern besser miteinander vereinbar machen zu können. Dabei umfasst der Förderauftrag der Kindertagespflege ganzheitlich die Erziehung, Bildung und Betreuung der anvertrauten Kinder.
Die in der folgenden Checkliste zusammengetragenen Punkte sind eine Auflistung unterschiedlicher Aspekte, die jeweils im Focus der Überprüfung liegen. Sie wird angewendet für Tagesmütter/-väter, die Kinder in Ihrem eigenen Haushalt betreuen.
Eignungsüberprüfung
Vorlage Bewerbungsbogen
Vorlage Hauptschulabschluss
Vorlage des Führungszeugnisses aller volljährigen Familienmitglieder
Gesundheitszeugnis von Hausarzt
Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme oder in anderer Weise Erfahrungen erworben
Erste Hilfe Kurs
Erfahrungen und Freude im Umgang und der Förderung von Kindern
erklärte Bereitschaft zur Kooperation mit den Erziehungsberechtigten
die Bereitschaft zur Annahme fachlicher externer Beratung
Abstimmung über Erziehungsvorstellungen
Häusliche Überprüfung
- Vorhalten kindgerechter Räumlichkeiten
- Vorhalten kindgerechter Spielmöglichkeiten und Materialien
- Sicherheit durch: geschützte Steckdosen, Treppengeländer
Keine offenen Gartenteiche
- Vorhaltung von Verbandskasten
- Die Räumlichkeiten müssen rauchfrei sein
- Für Kleinkinder ist ein eigener Schlafraum (Doppelnutzung) vor zuhalten
Abstimmungen über Tierhaltung (allergische Reaktionen, Hundehaarallergie, Katzenhaarallergie)
- Keine Kampfhunde, Problematik exotischer Tiere (Spinnen, Schlangen etc.)
die Tagesmütter müssen sich für ihre Tätigkeit ausreichend absichern (Berufsgenossenschaft)
Qualifizierung
Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für den Bereiche „Kindertagespflege“, jene nach den Standards des Deutschen Jugendinstitutes mit 160 Unterrichtsstunden durchgeführt wird, ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Nähere Informationen erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund.