Landkreis Wittmund

 

Kindertagespflege

Das Familien- und Kinderservicebüro Fachbereich „Kindertagespflege“ ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung.
Eltern, die eine Tagesmutter oder Tagesvater suchen, da sie berufstätig sind, sich in einer schulischen Weiterbildung o. ä. befinden oder sich die Arbeitszeiten überschneiden, können sich an das Familien- und Kinderservicebüro wenden. Kinder benötigen während dieser Zeiten einen verlässlichen Betreuungsplatz. Auf Wunsch können Ihnen in einem ausführlichen persönlichen Informations- und Beratungsgespräch Betreuungsangebote aufgezeigt und Tagespflegepersonen vermittelt werden.

Sie haben Interesse als Tagespflegeperson tätig zu werden?
Das Familien- und Kinderservicebüro Fachbereich „Kindertagespflege“ ist neben der Vermittlung von Tagesmütter und Tagesväter ebenso für die Überprüfung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen zuständig.
Um als Tagespflegeperson arbeite zu können bedarf es zunächst einem intensiven Beratungs- und Bewerbungsgespräch im Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund. Auf Wunsch kann eine individuelle Terminabsprache erfolgen.

Eine gute Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist die Teilnahme an dem Seminarprogramm "Qualifizierung" der VHS Friesland-Wittmund gGmbH.
Diese Teilnahme ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen gem. der Standards des Deutschen Jugendinstituts umfasst mehrere Module aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Gesundheit, Erste Hilfe am Kind, gesetzliche Bestimmung und vieles mehr. Ferner muss eine Eignungsüberprüfung und häusliche Überprüfung bei den angehenden Tagespflegepersonen durchgeführt werden. Die qualifizierte Überprüfung und Begleitung der Tagesmütter und Tagesväter ist von wesentlicher Bedeutung für die Betreuung der Kinder.

  
Familien- und Kinderservicebüro
Friedenstr. 1
26409 Wittmund
Telefon: 04462-20515-0
Telefax: 04462-20515-19
eMail: servicebuero@lk.wittmund.de
  

Gesetzliche Anforderungen

Unter bestimmten Vorraussetzungen ist nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII die Tagespflege seit dem Oktober 2005 erlaubnispflichtig.

"Wer Kinder außerhalb der Wohnungen oder in in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgeld und länger als 3 Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis."

Sofern eine konkrete Absicht zur Kindertagespflege vorliegt, besteht die Erlaubnispflicht unabhängig davon, ob die Persoenen zur Zeit Kinder in Kindertagespflege betreuen oder nicht. Die Erlaubnis muss - wenn die Tagesmütter/-väter im Landkreis leben - bei der Kinderbetreuungsbörse beantragt werden.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Überprüfung der Voraussetzung erfolgt durch die Kindertagesbörse des Landkreises Wittmund.

Lesen Sie dazu auch den Menüpunkt Erlaubnis.

  

 

 

 

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