Landkreis Wittmund

 

Neuer Glascontainerstandort in Horsten

Wie die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund mitteilt, wird der Glascontainerstandort in Horsten beim Raiffeisenmarkt aufgelöst. Ein neuer Standort wurde an der Bundesstraße 436 Ecke Etzeler Straße eingerichtet.

Der Landkreis bittet die Bevölkerung auch hier die Einwurfzeiten zu berücksichtigen und keine Abfälle auf dem Standort abzulagern.

Bei weiteren Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises Wittmund unter 04462/861230 oder im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de


    

DSL-/Breitbandausbau im Landkreis Wittmund

Verständlich ist die Forderung vieler Bürger und Betriebe im Landkreis Wittmund nach günstigen und leistungsfähigen Internetanschlüssen. Moderne Breitband-Infrastrukturen sind auch auf dem Land unver­zichtbar für Gesellschaft und Wirtschaft. Insofern sind natürlich auch der Kreis und seine Gemeinden bestrebt, möglichst zeitnah Lösungen anzubieten. Die staatlichen und somit auch kommunalen Hilfen beim Breitbandausbau sind jedoch stark eingeschränkt, denn der Markt unterliegt wettbewerbs­rechtlichen Schutzbestimmungen. Öffentliche Beihilfen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das jeweilige Projekt muss offen ausgeschrieben und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Vorzug gegeben werden. Die staatliche Förderung darf sich außerdem nicht auf eine bestimmte Technologie beschränken und die geförderte Infrastruktureinrichtung muss für Dritte zugangsoffen sein.

Im Landkreis Wittmund wird die überwiegende Breitband-Infrastruktur von 4 Netzbetreibern vorgehalten, die natürlich in Konkurrenz zueinander stehen. 1 Anbieter arbeitet mit einer funkbasierten und 3 Anbieter mit leitungsgebundenen Einrichtungen. Wünschenswert wäre natürlich ein glasfaserbasierter Netzausbau durch die Betreiber. Diese zukunftsfähige Technik ist jedoch kurzfristig aufgrund der hohen Ausbaukosten insbesondere in der Fläche nicht umsetzbar. Hier wird es in den nächsten Jahren nur über Funk wirtschaftliche und leistungsfähige Lösungen geben.

Im letzten Jahr haben sich der Landkreis und seine 6 (Haupt-)Gemeinden zusammengeschlossen, um trotz der widrigen Rahmenbedingungen die flächendeckende Breitversorgung voranzutreiben. So sind im Sommer letzten Jahres mehrere unterversorgte Gebiete für das Konjunkturpaket II (Breitbandcluster) an das Nds. Wirtschaftsministerium gemeldet worden. Das Ministerium geht davon aus, dass es die Zuschläge im Febr./März 2010 an die Bieter erteilen kann. Welcher Betreiber, welche Gebiete im Kreis, mit welcher Technik ausbauen wird, bleibt dem vorgenannten Termin vorbehalten. Der Auftrag soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Ausbaukosten übernehmen Bund (75 %), Land (12,5 %) und Kommunen (12,5 %). Ferner hat die kommunale Gemeinschaft 4 ländlich strukturierte Gebiete in der Gemeinde Friedeburg und der Stadt Wittmund beim Nds. Landwirtschaftsministerium für eine Förderung angemeldet. Vorausgegangen ist dem Antrag ein sogenanntes Interessenbekundungs­verfahren. Eine Meldung für Bereiche in anderen Gemeinden war nicht möglich, da hier die Versorgung im Sinne der Förderrichtlinie ausreicht. Im März/April 2010 will der Landwirtschaftsminister die geförderten Gebiete bekanntgeben. Die Kosten für den Ausbau tragen Land (90 %) und Kommunen (10 %).

Schon jetzt ist absehbar, dass das Kreisgebiet trotz Förderung nicht flächendeckend mit leistungsfähigen Internetzugängen bedient werden kann. Der Landkreis Wittmund und seine Gemeinden haben deshalb die Fa. Adams Consult in Wilhelmshaven (Fachbüro für Breitbandkommunikation) damit beauftragt, ein Entwicklungskonzept für einen zukunftsfähigen Breitbandausbau zu erarbeiten. Das Büro soll einerseits die vorhandene Breitbandinfrastruktur der verschiedenen Netzbetreiber ermitteln und andererseits auf dieser Grundlage wirtschaftliche Erschließungsvarianten für einen nachhaltigen Breitbandausbau in den Gemeinden aufzeigen. Ferner wird das Büro die Kommunen beim Umsetzen von Projekten unterstützen. Das Ergebnis der Studie wird in Kürze vorliegen.

Die flächendeckende Versorgung des Kreisgebietes mit leistungsfähigem Breitband kann leider aufgrund der Rahmenbedingungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Hierfür bitten Kreis und Gemeinden bei der Bevölkerung um Verständnis. Durch die staatlichen Aktivitäten ist jedoch Bewegung in den Markt der Netzbetreiber (auch für ländliche Gebiete) gekommen. Es besteht die Hoffnung, dass die Betreiber ihre Netze auch ohne öffentliche Hilfe in der Fläche ausbauen. Z. Zt. warten die Breitbanddienstleister aber gespannt auf das Ausschreibungsergebnis im Wirtschaftsministerium über die Breitbandcluster (Konjunkturpaket II). Erst danach können sie ihre strategischen Planungen für die weitere Zukunft marktwirtschaftlich ausrichten.


    

EU-Dienstleistungsrichtlinie / Einheitlicher Ansprechpartner

Ende 2006 brachte die Europäische Union die EU-Dienstleistungsricht­linie auf den Weg. Neben den anderen Mitgliedsstaaten galt es auch für Bund und Länder, das Europäische Recht bis zum 28.12.2009 umzusetzen. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die grenz­überschreitende Erbringung von Dienstleistungen (entgeltliche selbständige Tätigkeit) zu erleichtern, um den Europäische Binnenmarkt weiter auszubauen. Die Dienstleistungsrichtlinie verlangt die elektronische Abwicklung. Zum Jahresende 2009 schalteten Bund und Niedersachsen ihre Online-Dienste

www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de

www.Dienstleisterportal.Niedersachsen.de

für Unternehmen frei. Über die Portale können Freiberufler, Einzel­unternehmer oder Unternehmer viele Verfahren und Formalitäten online abwickeln. Eine entscheidende Funktion übernehmen dabei die sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner"(Einheitlichen Stellen). Sie stehen in ganz Europa als zentrale Kontaktstelle zur Verfügung und führen die Dienstleister als eine Art Lotse durch die Verwaltung. Das Angebot kann EU-weit genutzt werden.

Beim Land Niedersachsen ist der Einheitliche Ansprechpartner im Wirt­schaftsministerium untergebracht. Kontaktdaten stehen im Inter­netportal bereit. Ferner hat das Land die Aufgabe auch auf die Landkreise, kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte übertragen. Beim Landkreis Wittmund können sich Dienstleister vertrau­ensvoll an Herrn Scherf (04462/86-1103, Fax 04462/86-1125, landkreis@lk.wittmund.de) wenden. Die Inanspruchnahme der neuen Ansprechpartner ist natürlich freiwillig. Der Service ist gebührenpflichtig. Einfache Auskünfte erteilen die Einheitlichen Ansprechpartner aber gebührenfrei.

Außerdem hat das Land ein Informationsportal (BUS) für Bürger und Unternehmen (www.buergerservice.niedersachsen.de) freigeschaltet. Im BUS stehen Beschreibungen über behördliche Dienstleistungen, Hinweise und elektronische Formulare zur Verfügung. Das Portal wird im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter ausgebaut. Die Online-Angebote wurden gemeinsam von Land, Kommunen und Kammern entwickelt. Zentrale Bestandteile werden vom Land betrieben und mit den Systemen der Kommunen und Kammern verbunden. Durch die gemeinsame Entwicklung und Nutzung wurden kostenträchtige Parallelentwicklungen vermieden.



    

Anzeigepflicht für Nicht-Trinkwasseranlagen

Regenwassernutzungsanlagen gelten seit einiger Zeit als ökologisch sinnvoll, da sie Trinkwasser sparen und somit Ressourcen schonen. Jedoch sollte der ökologische Nutzen nicht überbewertet werden, da sich die Bundesrepublik durch ihre Wasserbilanz in keiner Notsituation befindet.

In der derzeit geltenden Trinkwasserverordnung besteht für alle Nicht-Trinkwasser-Anlagen, insbesondere Regenwassernutzungs-, Dachablaufwasser-, Grundwasser- und Brunnenwasseranlagen, die im Haushalt zusätzlich zu der Trinkwasser-Hausinstallation betrieben werden, eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber der Nicht-Trinkwasser-Anlage hat diese gemäß § 13 (3) Trinkwasserverordnung dem örtlichen Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Änderungen und Stilllegung anzuzeigen. Soweit eine Anlage bereits betrieben wird, ist die Meldung unverzüglich abzugeben.

Hintergrund für diese Anzeigepflicht ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nicht-Trinkwasser-Anlagen. Vor allem, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hierbei besteht sowohl für die Hausinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch das Rücksaugen oder Rückdrücken von belastetem Regenwasser/Nicht-Trinkwasser.

Während der Dachpassage und der nicht definierten Standzeit im Speicher treten in der Regel gravierende Verschlechterungen der hygienischen Wasserqualität ein. Sogenannte „Wasserkeime“, von denen einige Arten(z. B. Pseudomonas aeruginosa) krankheitsauslösend sind, können sich unkontrolliert vermehren.

Außerdem können im Vogelkot vorkommende Krankheitserreger in nicht vorhersagbaren Konzentrationen vorhanden sein. Dies stellt für den Nutzer eine individuelle Gefährdung dar.

Die Verwendung von Regenwasser, das nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, ist im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen nur für Zwecke zulässig, bei denen die Wasserbeschaffenheit keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher hat. Somit darf Regenwasser nur in Bereichen genutzt werden, in denen eine geringe Wasserqualität ausreichend ist. Davon ist bei der Verwendung des Regenwassers zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung in der Regel auszugehen.

Um das Trinkwasser dauerhaft vor möglichen Verunreinigungen zu schützen, müssen bei Planung, Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik unbedingt eingehalten werden. Das heißt insbesondere,

  • die Anlage darf nur von einer zertifizierten Fachfirma installiert werden

  • Quer- und Direktverbindungen zwischen Trinkwasseranlagen und Regenwassernutzungsanlagen sind nicht zulässig

  • Die eventuell notwendige Nachspeisung der Regenwassernutzungsanlage mit Trinkwasser hat ausschließlich über einen freien Auslauf zu erfolgen

  • Entnahmestellen und Leitungen von Regenwassernutzungsanlagen sind eindeutig und dauerhaft, u. a. mit Aufschriften und farblich unterschiedlich, zu kennzeichnen

  • Wird die Regenwasseranlage nicht mehr genutzt, dürfen ihre Komponenten einschließlich der Rohrleitungen, nicht in Trinkwasseranlagen eingebunden werden.


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsamtes Wittmund

Frau Koban (Tel.: 04462 - 861509) für die Bereiche SG Esens, SG Holtriem und Langeoog

Frau Osterkamp (Tel.: 04462 - 861510) für die Bereiche Stadt Wittmund, Gem. Friedeburg und Spiekeroog


    

Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation

Fördermöglichkeiten für private Investoren bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die N-Bank stehen zur Verfügung.

Bleihaltiges Wasser ist gesundheitsschädlich. Bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen. Deshalb sollte vor allem für die Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindnahrung keinesfalls Wasser verwendet werden, das durch Bleirohre geflossen ist. Schwangere sollten es nicht konsumieren.

Gerade in nicht sanierten Altbauten, die vor Mitte der 70er errichtet wurden, sind Trinkwasserleitungen aus Blei in der Hauswasserinstallation noch häufig verbreitet. Die Folge können erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser sein. Die derzeit geltende Trinkwasserverordnung sieht eine schrittweise Herabsenkung des Grenzwertes für Blei vor, so dass ab dem 01.12.2013 nur noch 10 Mikrogramm Blei pro Liter Trinkwasser nachweisbar sein dürfen.

Sollte der genannte Grenzwert für Blei in Trinkwasser bei Inkrafttreten nicht eingehalten werden können, kann dies im schlimmsten Fall mit einem Eignungsverlust als Trinkwasser in den betroffenen Hausinstallationen führen.

Nur durch eine vollständige Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Gebäude kann die Gesundheitsbelastung zuverlässig vermieden und die Anforderung des Grenzwertes eingehalten werden. Ein Austausch der Leitungen mit zugelassenen, zertifizierten Materialien, wie z. B. Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer sollte vorgenommen werden. Dies darf ausschließlich nur durch fachkundige Installationsfirmen stattfinden. 

Bisher zögerten viele Hauseigentümer die kostspielige Sanierung ihrer Trinkwasserinstallation aus Blei hinaus. Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de) als auch die N-Bank (www.nbank.de) stellen derzeit entsprechende Programme und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Damit soll dem Ziel, den Werkstoff Blei aus bestehenden Trinkwasserinstallationen zu entfernen, Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen gibt es bei einem „Installateur vor Ort“, der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V., Landesgruppe Nord (www.dvgw-nord.de) und beim Nds. Landesgesundheitsamt Hannover (www.nlga.niedersachsen.de).

Auskunft erteilen auch die Mitarbeiterinnen der Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsamtes Wittmund

Frau Koban (Tel.: 04462 - 861509) für die Bereiche SG Esens, SG Holtriem und Langeoog

Frau Osterkamp (Tel.: 04462 - 861510) für die Bereiche Stadt Wittmund, Gem. Friedeburg und Spiekeroog)



    

 

 

 

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