Landkreis Wittmund

 

Bauamt am 23. Mai 2012 wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen

Es besteht großer Informationsbedarf wegen der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung. Die Abteilung "untere Bauaufsicht" muss deshalb aufgrund einer Fortbildung am Mittwoch, 23. Mai 2012, geschlossen bleiben. Der Landkreis bittet um Verständnis.



    

Neuer Qualifizierungskurs Kindertagespflege - Es sind noch Plätze frei

Im Kurs „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ sind noch wenige Plätze frei. Der Kurs wird von der Volkshochschule Friesland-Wittmund angeboten und umfasst 200 Unterrichtseinheiten. In dem Qualifizierungskurs erwerben die Tagespflegepersonen wesentliche Kenntnisse zu den Bereichen Bildung, Pädagogik und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs ist neben einer Eignungsüberprüfung Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.

Interessierte können sich noch bis zum 25.05.2012 beim Familien- und Kinderservicebüro, Friedenstraße 1 in 26409 Wittmund, Telefon: 04462 2051513 melden.


    

Ratsinformationssystem geht online

Am 02. Mai 2012 werden die Ratsinformationssysteme der Samtgemeinde Esens und des Landkreises Wittmund online über die jeweilige Homepage abrufbar sein. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht damit ein Online-Portal zur Verfügung, in dem das Geschehen in den politischen Gremien der Kommunen verfolgt werden kann. Neben den Tagesordnungen werden auch die Sitzungsvorlagen zu öffentlichen Sitzungen abrufbar sein.

Weiterhin wurden die Vorkehrungen getroffen, dass den Ratsmitgliedern der Samtgemeinde und den Kreistagsabgeordneten ebenfalls alle Sitzungsunterlagen online zur Verfügung stehen. Ziel ist es, hier durch die Vermeidung von Papier und Porto neben der finanziellen Einsparung auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Arbeit der politischen Gremien transparenter gestalten – diesem Ziel sind die Samtgemeinde Esens und der Landkreis Wittmund damit etwas näher gekommen.

Zu erreichen ist das Portal über die Internetseite der Samtgemeinde Esens (www.esens.de) bzw. des Landkreises Wittmund (www.landkreis-wittmund.de).

    

Kreisumlage

Im Rahmen einer Dienstbesprechung beim Landkreis Wittmund mit den Bürgermeistern am 05.03.2012 haben sich die Hauptverwaltungsbeamten noch einmal über die jeweiligen Haushaltssituationen in ihren Verwaltungen und zum Thema Senkung der Kreisumlage ausgetauscht. Festgestellt wurde, dass sowohl beim Landkreis wie auch bei den Gemeinden in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen anstehen, die zu finanzieren sind. Unabhängig vom Ausgang der Tarifverhandlungen spielten Themen wie Ausbau der Krippenplätze, Straßensanierung, Inklusion, Krankenhaus eine nicht unerhebliche Rolle.

Einigkeit bestand beim Thema Entlastung des Kreishaushaltes durch den Bund bei den Kosten für die Grundsicherung, wobei sich allerdings auch hierbei noch nicht absehen lässt, welcher Betrag tatsächlich beim Kreis verbleiben wird. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag, der den Haushalt am 26.04.2012 beschließen wird, hat man sich letztlich auf folgenden Kompromiss verständigt:

Die Kreisumlage wird für die Jahre 2012, 2013 und 2014 von 54,7 auf 54,0 Prozentpunkte gesenkt. In 2014 sollen die Haushalte in den Kommunalverwaltungen erneut beleuchtet werden und Grundlage für weitere Verhandlungen über die Höhe der Kreisumlage ab 2015 sein.

Man erhofft sich, dass bis dahin die jeweiligen Eröffnungsbilanzen und konkretere Erkenntnisse zu den Entwicklungen der vorgenannten Themen vorliegen.


    

Kindertagespflegeperson - eine neue berufliche Perspektive

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund sucht neue Tagespflegepersonen

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund sucht dringend neue Tagesmütter und Tagesväter, um den weiter zunehmenden Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren abdecken zu können.

Bei allen Fragen, Wünschen und Anregungen zu diesem Thema steht Frau Kobelt, die seit Anfang Januar 2012 im Familien- und Kinderservicebüro tätig ist, als Fachberaterin für Kindertagespflege und für Kindertagesstätten sowie für Kindertagespflegepersonen, Eltern und Erzieherinnen zur Verfügung.

Insbesondere für Mütter mit jüngeren Kindern, die gerne zu Hause bei ihren Kindern bleiben möchten, stellt die Kindertagespflege eine neue berufliche Perspektive dar. Schließlich können sie die Betreuung, Bildung und Erziehung ihres Kindes mit der Arbeit von zu Hause aus verbinden.

Nach § 43 SGB VIII benötigt jede Kindertagespflegeperson, die ein oder mehrere Tageskinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Pflegeerlaubnis.

Um als Tagespflegeperson arbeiten zu können ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß den Standards des deutschen Jugendinstitutes Voraussetzung. Außerdem ist die persönliche und häusliche Eignung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege von Bedeutung.

Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im April / Mai 2012.

Nähere Informationen zur Überprüfung, Qualifizierung und Pflegeerlaubniserteilung von Tagespflegepersonen erteilt das Familien- und Kinderservicebüro Wittmund, Ansprechpartnerin: Marie-Christin Kobelt, Friedenstr. 1, 26409 Wittmund, Tel.: 04462 / 20515-13.

    

Neuerungen im Gaststättengewerbe ab 2012

Zum 01.01.2012 tritt das Landesgaststättengesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das bisherige Verfahren für Gaststättenbetriebe aber auch für kurzfristige Veranstaltungen wie Schützenfeste, Scheunenfeten usw. wesentlich geändert. Auch geht die Zuständigkeit vom Landkreis auf die Gemeinden über.

Das bisherige förmliche Erlaubnisverfahren entfällt, d.h., es müssen keine Erlaubnisse mehr von den Betreibern von Gaststätten bzw. Veranstaltern von öffentlichen Feiern beantragt werden. Stattdessen hat derjenige, der ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, auch wenn es nur für kurze Zeit ausgeübt wird, dieses nunmehr der Gemeinde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist anzugeben, welche Getränke und Speisen abgegeben werden sollen. Erforderliche Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldung) bleiben hiervon aber unberührt.

Die Angaben aus der Anzeige werden dann von den Gemeinden an die Bauaufsicht, den Immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden sowie dem Finanzamt zur evtl. weiteren Prüfung übermittelt.

Bei der Abgabe alkoholischer Getränke hat die oder der Betreiber zudem bei der Gemeinde ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen.

Weitergehende Fragen sind an die Gewerbeämter der Gemeinden oder an das Gewerbeamt des Landkreises zur richten.

    

Änderung der Trinkwasserverordnung

Am 1. .November 2011 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.

Für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden fordert die Trinkwasserverordnung explizit den Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasser-Installation (z. B. Dentaleinheiten in Zahnarztpraxen, Lebensmittelbetriebe) oder bei der Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen (Trinkwasserspender, Wasser-Nachspeisung von Heizungsanlagen). Bei Nichtbeachtung droht hier ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und unter Umständen tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser zu gefährlichen Mengen vermehren. Daher enthält die Trinkwasserverordnung Neuregelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.

Die neuen Regelungen gelten für Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Untersuchungs-pflicht besteht für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers (z. B. Duschen) kommt. Die Großanlage ist definiert im Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Die Untersuchungshäufigkeit für Legionellen ist einmal pro Jahr.

Mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung besteht eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Nähere Informationen erteilt das Gesundheitsamt Wittmund. Ansprechpartnerinnen sind Frau Osterkamp: 04462-861510 und Frau Koban 04462-861509.

    

Das Pro Aktiv Center stellt sich vor

Das Pro Aktiv Center in Wittmund ist ein Projekt der Jugendberufshilfe, das vom Landkreis Wittmund, dem Jobcenter Wittmund und der Europäischen Union unterstützt wird. 

Das Pro Aktiv Center wird aktuell von Ines Albers geleitet. Es ist eine Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die noch nicht wissen, wie sie ihr Leben und ihre berufliche Zukunft planen möchten. 

Es kann Hindernisse geben, die das erschweren wie einem fehlenden Schulabschluss, großen Problemen in der Familie, frühen Schwangerschaften, psychischen Erkrankungen, frühe Kriminalität, Schulden oder einer Sucht. 

Oder wo geht man hin, wenn man einfach keinen Ausbildungsplatz findet, gern etwas lernen möchte, aber nicht weiß, wie man es anstellen soll?

Es kann passieren, dass man dann erst recht in ein Loch fällt und an sich zweifelt. Die Hürden, sich irgendwo zu bewerben und vorzustellen, werden immer größer. 

Das Pro Aktiv Center kann dann eine Anlaufstelle sein, um diese Probleme zu besprechen und in Angriff zu nehmen. Das Pro Aktiv Center ist als ein Sozialer Dienst ein flexibles Bindeglied, dass Hilfen z. B. des Jugendamtes, der Schulen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und dem Jobcenter im Sinne des jungen Menschen miteinander verzahnt, wenn für ihn Lücken im Hilfesystem entstanden sind.   

Grundsätzlich geht es darum, im Sinne der Berufs- und Lebensplanung den jungen Erwachsenen zu stärken und zu aktivieren: Was ist bereits möglich oder wie kann man sich Möglichkeiten erschließen? Welche Rahmenbedingungen wären wichtig?

Die gemeinsame Arbeit basiert auf der Einsicht der jungen Erwachsenen und seiner Freiwilligkeit, etwas verändern zu wollen; dadurch gibt es keinen Druck und keine Kontrolle. Verbindlichkeit entsteht durch Geben und Nehmen. Geht der junge Erwachsene z. B. zuverlässig in eine bestimmte Maßnahme oder in ein Praktikum, hat er eine größere Chance auf eine eigene Wohnung, selbst wenn er unter 25 Jahre alt ist. So wirkt er glaubwürdiger, wenn er erzählt, dass er es bei seinen Eltern nicht mehr aushält und eine eigene Wohnung ihn in seinen Zielen unterstützen würde.  

Das große Ziel des Pro Aktiv Centers ist Hilfe zur Selbsthilfe anzuregen, indem ein Netzwerk für den jungen Erwachsenen geöffnet wird durch Informieren, Begleiten und die Erfahrung zu machen, dass es sich lohnt, Hilfe zu holen und anzunehmen (unangenehme Konsequenzen wie Sanktionen des Jobcenters, Bußgelder von Schulen, Zeit verlieren vermeiden). 

Dafür gibt es zusätzliche Maßnahmen wie „Social Life“ oder „Perspektiven für Alleinerziehende“, in deren Rahmen eine intensivere Einzelarbeit und Begleitung mit den jungen Menschen ermöglicht wird und man herausfindet, wie man an seinen Hemmnissen und Stärken arbeiten kann. 

Dieses Pro Aktiv Center versucht, aufgrund des aktuellen Problemschwerpunktes „Schulverweigerung“ mit alternativen Maßnahmen Schulverweigerer aufzufangen (aktuell im Projekt „Social Life“).

Aber auch im Austausch mit Schulen, dem Jugendamt, dem Präventionsrat und Erwachsenenbildungsträgern Konzepte zu entwickeln, die Mechanismen und Lösungen bei Schulverweigerung bereit halten können (beginnende Schulverweigerung bemerken und  frühzeitig reagieren, Handeln bei starker Schulverweigerung, wenn Bußgelder und Lernortverlagerung durch ein Praktikum nicht ausreichen). 

Das Pro Aktiv Center befindet sich im Wittmunder Kreishaus und ist von montags bis freitags immer von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich donnerstags auch von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. 

Frau Albers ist unter der Telefonnummer 04462/ 86-11 53 zu erreichen.

 

 

 

    

 

 

 

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