Landkreis Wittmund

 

Baum- und Strauchschnittabfuhr

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund fordert die Kreiseinwohner indirekt wieder auf, in nächster Zeit im Garten aufzuräumen. Jedenfalls wird in der Zeit vom 15. bis zum 26. März wieder eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr angeboten. Über einen Zeitraum von zwei Wochen wird das Material direkt beim Haushalt abgeholt. Den jeweiligen Abfuhrtermin können Sie dem Abfuhrplan entnehmen.

Damit Probleme möglichst von vornherein ausgeschlossen werden, weist die Abfallwirtschaft darauf hin, dass am Abfuhrtag der Baum- und Strauchschnitt bis spätestens 6:00 Uhr bereit liegen muss. Hierbei ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Außerdem ist es wichtig, nur gebündelte Sträucher und Äste hinzulegen. Zum Bündeln des Materials sollte nur kompostierbares Stroh- oder Bastband genommen werden, das in Baumärkten oder beim Landhandel zu beziehen ist. Bänder aus Kunststoff oder Draht sind für die weitere Verarbeitung der Äste und Sträucher im Kompostwerk extrem störend. Daher werden solche Bündel nicht abgefahren.

Ebenfalls nicht mitgenommen werden

-          Äste und Sträucher, die eine Länge von 1, 50 Metern überschreiten

-          Bündel, die mehr als 35 kg wiegen

-          Baumstubben, deren Wurzelteller 25 cm Durchmesser überschreiten

-          Gartenabfälle in Säcken

-          Gras, Moos, Laub

-          Äste und Stämme deren Dicke mehr als 15 cm beträgt

Das Gleiche gilt für das Strauchwerk aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen oder von gewerblich genutzten Grundstücken.

Weitere telefonische Auskünfte erteilt die Abfallberatung unter 04462/86-1230 oder stehen im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de.

 

    

Johann Eden 25 Jahre im öffentlichen Dienst tätig

Sein 25-jähriges Dienstjubiläum beging in diesen Tagen der beim Landkreis Wittmund tätige Bautechniker Johann Eden aus Asel. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde sprachen Landrat Matthias Köring und Personalratsvorsitzende Regina Kuklok-Grimm ihm anlässlich dieses Ehrentages herzliche Glückwünsche aus und dankten ihm für seine langjährige verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

 

    
    

DSL-/Breitbandausbau im Landkreis Wittmund

Verständlich ist die Forderung vieler Bürger und Betriebe im Landkreis Wittmund nach günstigen und leistungsfähigen Internetanschlüssen. Moderne Breitband-Infrastrukturen sind auch auf dem Land unver­zichtbar für Gesellschaft und Wirtschaft. Insofern sind natürlich auch der Kreis und seine Gemeinden bestrebt, möglichst zeitnah Lösungen anzubieten. Die staatlichen und somit auch kommunalen Hilfen beim Breitbandausbau sind jedoch stark eingeschränkt, denn der Markt unterliegt wettbewerbs­rechtlichen Schutzbestimmungen. Öffentliche Beihilfen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das jeweilige Projekt muss offen ausgeschrieben und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Vorzug gegeben werden. Die staatliche Förderung darf sich außerdem nicht auf eine bestimmte Technologie beschränken und die geförderte Infrastruktureinrichtung muss für Dritte zugangsoffen sein.

Im Landkreis Wittmund wird die überwiegende Breitband-Infrastruktur von 4 Netzbetreibern vorgehalten, die natürlich in Konkurrenz zueinander stehen. 1 Anbieter arbeitet mit einer funkbasierten und 3 Anbieter mit leitungsgebundenen Einrichtungen. Wünschenswert wäre natürlich ein glasfaserbasierter Netzausbau durch die Betreiber. Diese zukunftsfähige Technik ist jedoch kurzfristig aufgrund der hohen Ausbaukosten insbesondere in der Fläche nicht umsetzbar. Hier wird es in den nächsten Jahren nur über Funk wirtschaftliche und leistungsfähige Lösungen geben.

Im letzten Jahr haben sich der Landkreis und seine 6 (Haupt-)Gemeinden zusammengeschlossen, um trotz der widrigen Rahmenbedingungen die flächendeckende Breitversorgung voranzutreiben. So sind im Sommer letzten Jahres mehrere unterversorgte Gebiete für das Konjunkturpaket II (Breitbandcluster) an das Nds. Wirtschaftsministerium gemeldet worden. Das Ministerium geht davon aus, dass es die Zuschläge im Febr./März 2010 an die Bieter erteilen kann. Welcher Betreiber, welche Gebiete im Kreis, mit welcher Technik ausbauen wird, bleibt dem vorgenannten Termin vorbehalten. Der Auftrag soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Ausbaukosten übernehmen Bund (75 %), Land (12,5 %) und Kommunen (12,5 %). Ferner hat die kommunale Gemeinschaft 4 ländlich strukturierte Gebiete in der Gemeinde Friedeburg und der Stadt Wittmund beim Nds. Landwirtschaftsministerium für eine Förderung angemeldet. Vorausgegangen ist dem Antrag ein sogenanntes Interessenbekundungs­verfahren. Eine Meldung für Bereiche in anderen Gemeinden war nicht möglich, da hier die Versorgung im Sinne der Förderrichtlinie ausreicht. Im März/April 2010 will der Landwirtschaftsminister die geförderten Gebiete bekanntgeben. Die Kosten für den Ausbau tragen Land (90 %) und Kommunen (10 %).

Schon jetzt ist absehbar, dass das Kreisgebiet trotz Förderung nicht flächendeckend mit leistungsfähigen Internetzugängen bedient werden kann. Der Landkreis Wittmund und seine Gemeinden haben deshalb die Fa. Adams Consult in Wilhelmshaven (Fachbüro für Breitbandkommunikation) damit beauftragt, ein Entwicklungskonzept für einen zukunftsfähigen Breitbandausbau zu erarbeiten. Das Büro soll einerseits die vorhandene Breitbandinfrastruktur der verschiedenen Netzbetreiber ermitteln und andererseits auf dieser Grundlage wirtschaftliche Erschließungsvarianten für einen nachhaltigen Breitbandausbau in den Gemeinden aufzeigen. Ferner wird das Büro die Kommunen beim Umsetzen von Projekten unterstützen. Das Ergebnis der Studie wird in Kürze vorliegen.

Die flächendeckende Versorgung des Kreisgebietes mit leistungsfähigem Breitband kann leider aufgrund der Rahmenbedingungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Hierfür bitten Kreis und Gemeinden bei der Bevölkerung um Verständnis. Durch die staatlichen Aktivitäten ist jedoch Bewegung in den Markt der Netzbetreiber (auch für ländliche Gebiete) gekommen. Es besteht die Hoffnung, dass die Betreiber ihre Netze auch ohne öffentliche Hilfe in der Fläche ausbauen. Z. Zt. warten die Breitbanddienstleister aber gespannt auf das Ausschreibungsergebnis im Wirtschaftsministerium über die Breitbandcluster (Konjunkturpaket II). Erst danach können sie ihre strategischen Planungen für die weitere Zukunft marktwirtschaftlich ausrichten.


    

EU-Dienstleistungsrichtlinie / Einheitlicher Ansprechpartner

Ende 2006 brachte die Europäische Union die EU-Dienstleistungsricht­linie auf den Weg. Neben den anderen Mitgliedsstaaten galt es auch für Bund und Länder, das Europäische Recht bis zum 28.12.2009 umzusetzen. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die grenz­überschreitende Erbringung von Dienstleistungen (entgeltliche selbständige Tätigkeit) zu erleichtern, um den Europäische Binnenmarkt weiter auszubauen. Die Dienstleistungsrichtlinie verlangt die elektronische Abwicklung. Zum Jahresende 2009 schalteten Bund und Niedersachsen ihre Online-Dienste

www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de

www.Dienstleisterportal.Niedersachsen.de

für Unternehmen frei. Über die Portale können Freiberufler, Einzel­unternehmer oder Unternehmer viele Verfahren und Formalitäten online abwickeln. Eine entscheidende Funktion übernehmen dabei die sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner"(Einheitlichen Stellen). Sie stehen in ganz Europa als zentrale Kontaktstelle zur Verfügung und führen die Dienstleister als eine Art Lotse durch die Verwaltung. Das Angebot kann EU-weit genutzt werden.

Beim Land Niedersachsen ist der Einheitliche Ansprechpartner im Wirt­schaftsministerium untergebracht. Kontaktdaten stehen im Inter­netportal bereit. Ferner hat das Land die Aufgabe auch auf die Landkreise, kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte übertragen. Beim Landkreis Wittmund können sich Dienstleister vertrau­ensvoll an Herrn Scherf (04462/86-1103, Fax 04462/86-1125, landkreis@lk.wittmund.de) wenden. Die Inanspruchnahme der neuen Ansprechpartner ist natürlich freiwillig. Der Service ist gebührenpflichtig. Einfache Auskünfte erteilen die Einheitlichen Ansprechpartner aber gebührenfrei.

Außerdem hat das Land ein Informationsportal (BUS) für Bürger und Unternehmen (www.buergerservice.niedersachsen.de) freigeschaltet. Im BUS stehen Beschreibungen über behördliche Dienstleistungen, Hinweise und elektronische Formulare zur Verfügung. Das Portal wird im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter ausgebaut. Die Online-Angebote wurden gemeinsam von Land, Kommunen und Kammern entwickelt. Zentrale Bestandteile werden vom Land betrieben und mit den Systemen der Kommunen und Kammern verbunden. Durch die gemeinsame Entwicklung und Nutzung wurden kostenträchtige Parallelentwicklungen vermieden.



    

Neuer Behindertenbeauftrager im Amt

Herr Hans-Joachim Füßlein aus Werdum wurde – zunächst vorläufig – zum neuen Behindertenbeauftragten des Landkreises Wittmund bestellt. Er hat sein Büro bezogen in dem Verwaltungsgebäude III des Landkreises, Schloßstraße 9, 26409 Wittmund, Zimmer 310, und bietet ab sofort regelmäßige Sprechzeiten jeweils dienstags und mittwochs von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten nach Absprache an. Telefonisch erreichbar ist Herr Füßlein unter der Telefon-Nr. 04462/86-1295 sowie per E-Mail unter behindertenbeauftragter@lk.wittmund.de.

    

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund sucht neue Tagespflegepersonen

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund sucht dringend neue Tagesmütter und Tagesväter, um den zunehmenden Betreuungsbedarf abdecken zu können.

Da die überwiegenden Betreuungsplätze belegt sind, werden für den Ausbau eines flexiblen Betreuungsnetzes Personen benötigt, die als Tagespflegepersonen tätig sein wollen.

Vor allem in der Samtgemeinde Esens, in der Stadt Wittmund und in der Gemeinde Friedeburg werden Tagesmütter und Tagesväter gesucht.

Um als Tagespflegeperson arbeiten zu können, müssen Sie eine Eignungs- und häusliche Überprüfung durchlaufen. Ebenso sollten Sie an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß den Standards des deutschen Jugendinstitutes teilnehmen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege.

Ein weiterer Qualifizierungskurs beginnt voraussichtlich im April / Mai 2010.

Haben Sie Interesse an einer Kinderbetreuung, sind Sie flexibel und motiviert in ein neues Berufsfeld einzusteigen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Nähere Informationen zur Überprüfung, Qualifizierung und Pflegeerlaubniserteilung von Tagespflegepersonen erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro Landkreis Wittmund, Ansprechpartnerin: Kerstin Habben, Friedenstr. 1, 26409 Wittmund, Tel.: 04462 / 20515-13.

    

Extreme Witterungsbedingungen in der Schülerbeförderung

Der Winter steht vor der Tür - und wie immer werden auch in diesem Jahr Glatteis, Schnee und Nebel den Straßenverkehr behindern. Die Straßenbaulastträger sind zwar bemüht, Schulwege vorrangig zu reinigen, doch trotzdem kann es für Schulkinder manchmal schwierig sein, ihre Schule zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus zu erreichen.


Unwetter kündigen sich nicht immer unbedingt an, sondern kommen manchmal plötzlich und unerwartet. Im Extremfall fahren die Schulbusse dann nicht, oder der Unterricht fällt für alle Schüler aus. Hierüber versucht der Landkreis die Eltern und Schüler über die Rundfunkanstalten rechtzeitig zu informieren. Gegebenenfalls muss eine solche Entscheidung jedoch so kurzfristig getroffen werden, dass sie nicht mehr allen rechtzeitig bekannt wird. Auch eine Fehleinschätzung der Lage ist nicht auszuschließen. Heißt, ein Unterrichtsausfall wird nachts bzw. frühmorgens nicht für notwendig erachtet, doch kurz vor Schulbeginn spitzt sich die Lage wider Erwarten zu.


Der Landkreis Wittmund weist daher auf die Möglichkeit hin, die Kinder für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn aufgrund von extremen Witterungsbedingungen eine Gefährdung auf dem Schulweg nicht ausgeschlossen werden kann. Konsequenzen für ihre Kinder müssen die Eltern bei der in eigener Verantwortung getroffenen Entscheidung nicht befürchten.


    

Mehr Qualität für Tagespflegepersonen

Am 17. März 2010 um 19:30 Uhr findet erstmalig ein Arbeitstreffen für Tagespflegepersonen im Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund statt.

Da die Anforderungen im Bereich der Tagespflege zunehmend wachsen und die Brisanz der Betreuungsfälle immer mehr steigt, ist ein fachlicher und qualifizierter Austausch unter den Betreuungskräften von wesentlicher Bedeutung.

Ziel des Arbeitstreffens ist der gemeinsame Austausch, die Vermittlung von neuen Informationen aus dem Bereich Kindertagespflege sowie die Möglichkeit einer individuellen Fallbesprechung.

An den Arbeitstreffen für Tagespflegepersonen sollen die neu entwickelten "Qualifizierungs-Ausweise" für Tagespflegepersonen vergeben werden. In den Ausweisen können die Tagesmütter ihre erworbenen Qualitätsmerkmale, wie Erste-Hilfe-Kurs, Pflegeerlaubnis, Grundqualifizierung und Teilnahmen an Aufbauqualifizierungsmaßnahmen eintragen lassen. Ebenso bieten die Ausweise für die Eltern eine Transparenz über die Tagespflegepersonen und deren Qualität.

Ferner soll auf den im März / April beginnenden Grundqualifizierungskurs für neue und interessierte Tagespflegepersonen hingewiesen werden.



    

Landkreis verlängert Fristen für Gewässerunterhaltungen

Die mittlerweile seit mehr als 8 Wochen anhaltende und
annähernd durchgehende Frostperiode veranlasst den Landkreis
Wittmund dazu, vorsorglich die am 1. März beginnenden Verbote
für Gewässerunterhaltungen um einen Monat zu verschieben. Es
wird auf eine in diesen Tagen in der Tagespresse veröffentlichte
amtliche Bekanntmachung hingewiesen. Es handelt sich hierbei
um eine für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung.
Bekanntermaßen dürfen nach den Bestimmungen des
Niedersächsischen Naturschutzgesetzes Rückschnitte oder die
Beseitigung von Röhrichten und Gehölzen in und an
Entwässerungsgräben, sofern diese den Wasserabfluss oder die
Gewässerunterhaltung behindern, nur bis zum 28./ 29. Februar
eines jeden Jahres durchgeführt werden. Der Unteren
Wasserbehörde und Unteren Naturschutzbehörde ist bekannt,
dass sehr viele solcher Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung eines
ordnungsgemäßen Wasserabflusses zwingend notwendig sind,
noch ausstehen. Aufgrund des durchgefrorenen Bodens werden
diese Arbeiten definitiv nicht mehr bis zum Ende des Monats
Februar zu schaffen sein. Aus diesem Grunde wird zur
Vermeidung von unzähligen Einzelanträgen für
Ausnahmegenehmigungen und zur Vermeidung von Kosten für
Bürger und Unternehmer eine „Pauschal-Ausnahmegenehmigung“ erteilt.

    

Verabschiedung von Frau Anne Janssen in den Ruhestand

Frau Anne Janssen (Nenndorf) ist im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet worden. Seit Oktober 1994 sorgte sie als Raumpflegerin in der Orientierungsstufe/Hauptschule Westerholt für Sauberkeit und Ordnung.

Kreisamtsrat Peter Wilken vom Personalamt der Kreisverwaltung würdigte die langjährige Tätigkeit von Frau Janssen und dankte ihr für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er überreichte ihr zum Dank und als Anerkennung den Wappenteller des Landkreises, eine Urkunde und einen Blumenstrauß und wünschte ebenso wie die Personalratsvorsitzende Regina Kuklok-Grimm alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand.

    

Baum- und Strauchschnittabfuhr in Westerholt

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund weist darauf hin, dass im Abfuhrplan für die Baum- und Strauchschnittabfuhr in Westerholt und Ochtersum ein falscher Termin abgedruckt worden ist.

Im Plan würde irrtümlicherweise der 15.02.2010 als Abfuhrtermin aufgeführt. Richtiger weise wird die Abfuhr jedoch erst am 15.03.2010 durchgeführt. Die Abfallwirtschaft bittet dieses zu beachten. Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft und weitere Abfuhrtermine können Sie auch dem Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de entnehmen.

    

Anzeigepflicht für Nicht-Trinkwasseranlagen

Regenwassernutzungsanlagen gelten seit einiger Zeit als ökologisch sinnvoll, da sie Trinkwasser sparen und somit Ressourcen schonen. Jedoch sollte der ökologische Nutzen nicht überbewertet werden, da sich die Bundesrepublik durch ihre Wasserbilanz in keiner Notsituation befindet.

In der derzeit geltenden Trinkwasserverordnung besteht für alle Nicht-Trinkwasser-Anlagen, insbesondere Regenwassernutzungs-, Dachablaufwasser-, Grundwasser- und Brunnenwasseranlagen, die im Haushalt zusätzlich zu der Trinkwasser-Hausinstallation betrieben werden, eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber der Nicht-Trinkwasser-Anlage hat diese gemäß § 13 (3) Trinkwasserverordnung dem örtlichen Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Änderungen und Stilllegung anzuzeigen. Soweit eine Anlage bereits betrieben wird, ist die Meldung unverzüglich abzugeben.

Hintergrund für diese Anzeigepflicht ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nicht-Trinkwasser-Anlagen. Vor allem, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hierbei besteht sowohl für die Hausinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch das Rücksaugen oder Rückdrücken von belastetem Regenwasser/Nicht-Trinkwasser.

Während der Dachpassage und der nicht definierten Standzeit im Speicher treten in der Regel gravierende Verschlechterungen der hygienischen Wasserqualität ein. Sogenannte „Wasserkeime“, von denen einige Arten(z. B. Pseudomonas aeruginosa) krankheitsauslösend sind, können sich unkontrolliert vermehren.

Außerdem können im Vogelkot vorkommende Krankheitserreger in nicht vorhersagbaren Konzentrationen vorhanden sein. Dies stellt für den Nutzer eine individuelle Gefährdung dar.

Die Verwendung von Regenwasser, das nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, ist im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen nur für Zwecke zulässig, bei denen die Wasserbeschaffenheit keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher hat. Somit darf Regenwasser nur in Bereichen genutzt werden, in denen eine geringe Wasserqualität ausreichend ist. Davon ist bei der Verwendung des Regenwassers zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung in der Regel auszugehen.

Um das Trinkwasser dauerhaft vor möglichen Verunreinigungen zu schützen, müssen bei Planung, Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik unbedingt eingehalten werden. Das heißt insbesondere,

  • die Anlage darf nur von einer zertifizierten Fachfirma installiert werden

  • Quer- und Direktverbindungen zwischen Trinkwasseranlagen und Regenwassernutzungsanlagen sind nicht zulässig

  • Die eventuell notwendige Nachspeisung der Regenwassernutzungsanlage mit Trinkwasser hat ausschließlich über einen freien Auslauf zu erfolgen

  • Entnahmestellen und Leitungen von Regenwassernutzungsanlagen sind eindeutig und dauerhaft, u. a. mit Aufschriften und farblich unterschiedlich, zu kennzeichnen

  • Wird die Regenwasseranlage nicht mehr genutzt, dürfen ihre Komponenten einschließlich der Rohrleitungen, nicht in Trinkwasseranlagen eingebunden werden.


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsamtes Wittmund

Frau Koban (Tel.: 04462 - 861509) für die Bereiche SG Esens, SG Holtriem und Langeoog

Frau Osterkamp (Tel.: 04462 - 861510) für die Bereiche Stadt Wittmund, Gem. Friedeburg und Spiekeroog


    

Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation

Fördermöglichkeiten für private Investoren bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die N-Bank stehen zur Verfügung.

Bleihaltiges Wasser ist gesundheitsschädlich. Bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen. Deshalb sollte vor allem für die Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindnahrung keinesfalls Wasser verwendet werden, das durch Bleirohre geflossen ist. Schwangere sollten es nicht konsumieren.

Gerade in nicht sanierten Altbauten, die vor Mitte der 70er errichtet wurden, sind Trinkwasserleitungen aus Blei in der Hauswasserinstallation noch häufig verbreitet. Die Folge können erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser sein. Die derzeit geltende Trinkwasserverordnung sieht eine schrittweise Herabsenkung des Grenzwertes für Blei vor, so dass ab dem 01.12.2013 nur noch 10 Mikrogramm Blei pro Liter Trinkwasser nachweisbar sein dürfen.

Sollte der genannte Grenzwert für Blei in Trinkwasser bei Inkrafttreten nicht eingehalten werden können, kann dies im schlimmsten Fall mit einem Eignungsverlust als Trinkwasser in den betroffenen Hausinstallationen führen.

Nur durch eine vollständige Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Gebäude kann die Gesundheitsbelastung zuverlässig vermieden und die Anforderung des Grenzwertes eingehalten werden. Ein Austausch der Leitungen mit zugelassenen, zertifizierten Materialien, wie z. B. Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer sollte vorgenommen werden. Dies darf ausschließlich nur durch fachkundige Installationsfirmen stattfinden. 

Bisher zögerten viele Hauseigentümer die kostspielige Sanierung ihrer Trinkwasserinstallation aus Blei hinaus. Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de) als auch die N-Bank (www.nbank.de) stellen derzeit entsprechende Programme und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Damit soll dem Ziel, den Werkstoff Blei aus bestehenden Trinkwasserinstallationen zu entfernen, Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen gibt es bei einem „Installateur vor Ort“, der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V., Landesgruppe Nord (www.dvgw-nord.de) und beim Nds. Landesgesundheitsamt Hannover (www.nlga.niedersachsen.de).

Auskunft erteilen auch die Mitarbeiterinnen der Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsamtes Wittmund

Frau Koban (Tel.: 04462 - 861509) für die Bereiche SG Esens, SG Holtriem und Langeoog

Frau Osterkamp (Tel.: 04462 - 861510) für die Bereiche Stadt Wittmund, Gem. Friedeburg und Spiekeroog)



    
    

 

 

 

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