Aufgerufene Seite: Was erledige ich wo? > Umwelt > Wasserbehörde > Abwasserbeseitigung > Indirekteinleitung
Die Indirekteinleiterregelungen sind Gewässerschutz in der Fläche. In allen Städten und Gemeinden, in denen es eine Abwasserkanalisation gibt, wird aus Betrieben und Einrichtungen Abwasser über die Kanalisation und die kommunalen Kläranlagen indirekt in Gewässer eingeleitet. Soweit das Abwasser gefährliche Inhaltsstoffe enthält, müssen bereits vor der Einleitung in die Kanalisation Maßnahmen zur Verminderung der Schadstofffracht ergriffen werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung in die Kanalisation soll dies sicherstellen.
Sollten in Ihrem Betrieb sogenannte Prozessabwässer anfallen, bestünde unter Umständen eine Genehmigungsverpflichtung zur Vorreinigung dieser Abwässer.
zurück
Postanschrift:
Landkreis Wittmund
Verwaltungsgebäude III
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Fax: 04462/86-1266
E-Mail: bauamt@lk.wittmund.de
Ansprechpartner:
Herr Schmidt
Zimmer 203
Tel. 04462/86-1290
Landkreis Wittmund - Am Markt 9 - 26409 Wittmund - Telefon: 04462/ 86 01 | Benutzer: anmelden