Pflanzbeet
Draufsicht 3-Kammer-Grube
Kleinkläranlagen
Hausgrundstückseigentümer, die nicht die Möglichkeit haben an eine zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen, müssen für die Reinigung Ihrer häuslichen Abwässer eigenverantwortlich eine Kleinkläranlage betreiben. Die Einleitung des gereinigten Abwassers stellt nach den Wassergesetzen eine Benutzung dar, für die der Einleiter eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis benötigt. Der Kleinkläranlagenbetreiber hat somit vor Bau der Kleinkläranlage einen entsprechenden Antrag auf Einleitungserlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises zu stellen. Nach Prüfung der Unterlagen wird in der Regel die Erlaubnis erteilt.
Umfangreiche Informationen können den "Erläuterungen zu Kleinkläranlagen" und der Broschüre der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N entnommen werden. Die Broschüre können sie hier herunterladen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung.
Folgende Formulare können Sie hier herunterladen:
Antrag Einleitungserlaubnis / Anzeige
Fertigstellungsanzeige / Antrag Abnahme
Erläuterungen zur Kleinkläranlagen (dieses Formular bitte rechts von dieser Seite herunterladen)
Merkblatt Betrieb u. Eigenkontrolle
Hinweis:
Der in der Kläranlage anfallende Fäkalschlamm ist ordnungsgemäß zu beseitigen.
Für die Fäkalschlammabfuhr zuständig ist
für den Bereich Wittmund: Stadt Wittmund, Tel. 04462/983-0
für den Bereich Friedeburg: Gemeinde Friedeburg, Tel. 04465/806-0
für den Bereich Holtriem: Samtgemeinde Holtriem, Tel. 04975/9193-0
für den Bereich Esens: Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Brake, Tel. 04401/916-0
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