Grünlandumbruch
Der Umbruch von Grünland zur Nutzungsänderung ist in Wasserschutzgebieten genehmigungspflichtig. Zulässig ist nur die Nutzungsänderung von ackerfähigen Standorten.
Antragsformular Grünlandumbruch
(Das Formular kann aus technischen Gründen z.z. leider noch nicht herungergeladen werden.)
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