Umschreibung alter LKW-Fahrerlaubnisse bzw. Verlängerung Klasse C/CE
Besitzer eines Führerscheins der alten Klasse 2, die 50 Jahre werden, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen umschreiben lassen. Wer seinen Führerschein nicht tauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse oder Züge bis 12 t führen.
Seit dem 01.01.1999 wird die Lkw-Fahrerlaubniskasse C/CE nur noch für 5 Jahre erteilt. Sie muss zum Ablauf der Frist verlängert werden. Der Umstellungsantrag bzw. Antrag auf Verlängerung ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Wittmund zu stellen und sollte ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eingereicht werden.
Der Antragsteller muss persönlich hier vorsprechen und benötigt folgende Unterlagen:
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Biometrisches Lichtbild
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Personalausweis oder Reisepass
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derzeitigen Führerschein oder ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Wittmund ausgestellt wurde
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Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 FeV (Vordrucke für den Hausarzt können bei der Führerscheinstelle abgeholt werden)
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Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Auch nach Ablauf einer Frist haben Sie immer noch die Möglichkeit, die abgelaufenen Klassen zu verlängern, jedoch Achtung:
Fahren trotz Fristablauf = Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat
Sollten Sie kein Interesse mehr an den abgelaufenen Klassen haben, ist von Ihnen nichts zu veranlassen, da Ihnen alle „unbefristeten Klassen“ erhalten bleiben. Lediglich die abgelaufenen Klassen existieren dann nicht mehr.