Änderung des Namens
Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss der Name auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen.
Bei einer Änderung des Namens sind mitzubringen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
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als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
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Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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Evtl. Heiratsurkunde
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bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
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bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister