Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen.
Um ein solches Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie:
-
Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
-
Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
-
bei Firmen: Handelsregisterauszug
-
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
-
bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
-
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Kurzzeit-Kennzeichen werden ab Antragsdatum bis zu 5 Tagen zugeteilt und kosten z. Zt.10,50 € an Verwaltungsgebühren. Die Schilder müssen zusätzlich von Ihnen besorgt werden.